Allgemeine Antragsformularien

Die Anträge müssen in schriftlicher Form an die Vereinigung von Freunden und Förderern der Freiherr-vom-Stein-Schule Frankfurt am Main e.V. gestellt und vor Weiterleitung von Herrn Dr. Ausbüttel zur Kenntnisnahme unterschrieben werden. Anschließend schickt das Sekretariat die Anträge zeitnah an die Vorsitzende. Die Bearbeitung der Anträge kann bis zu 3 – 4 Wochen in Anspruch nehmen (und muss nicht zwangsläufig genehmigt werden).

Hiermit möchten wir darauf hinweisen, dass die Vereinigung keine Rechnungsbeträge mehr bezahlt, die über den beantragten Betrag hinausgehen.

Der Vorstand gibt zu beachten, dass genehmigte Gelder nur im laufenden Kalenderjahr und über einen Zeitraum von 4 Monaten abrufbar sind. Der Nachweis des jeweiligen Förderprojektes muss durch Quittungen bzw. Rechnungen belegt werden.

Regularien zur Bezuschussung von Klassen- und Studienfahrten sowie von Austauschprogrammen für Einzelpersonen

Zuschuss berechtigt sind nur Härtefälle, eine Bezuschussung durch staatliche Mittel muss vor Antragstellung abgeklärt werden.

Anträge müssen mindestens 6 Monate vor Beginn der entsprechenden Fahrt, jedoch spätestens bis zum 31. März des betreffenden Kalenderjahres, gestellt werden. Klassen-, Studienfahrten sowie Austauschprogramme unterstützen wir mit maximal 50% der Kosten, ungeachtet dessen beträgt der Höchstzuschuss für diese 200 Euro. Grundsätzlich werden keine Darlehen gewährt.

Eltern stellen für ihre Kinder oder volljährige Schüler selber einen schriftlichen Antrag an die Vereinigung von Freunden und Förderern der Freiherr-vom-Stein-Schule Frankfurt am Main e.V., anschließend muss mit dem zuständigen Lehrer oder Tutor ein Gespräch geführt werden. Auf Grundlage des Gespräches schreibt der Lehrer oder Tutor eine Stellungnahme, die dem Antrag beigefügt wird.